Terms der Technischen Kommunikation
unfertig
Stand: 18.01.2025
Quellen: tekom terms und D. Juhl
QS -1 - (von 9)
Kontinuierliches Bemühen zum Optimieren aller Tätigkeiten, welche zur Qualität eines Produktes, eines Prozesses oder einer Dienstleistung beitragen.
Dabei prägen drei Instrumentarien die funktionale Struktur der Qualitätssicherung:
QS -1 - (von 9)
Eigenschaft einer Ware, die (zusammen mit anderen) die Qualität der Ware ausmacht oder auch ein „Zur Qualität einer Einheit beitragendes Merkmal“.
Fast immer hängen sie eng mit ihrem Verwendungszweck zusammen und sind somit produktabhängig und häufig auch untereinander sehr ähnlich.
1) Qualität des Produktes
2) Qualität des Informationsproduktes
QS -2 - (von 9)
Ein System zur Verwaltung von Änderungen an Dokumenten, das sicherstellt, dass Revisionen nachverfolgt werden.
QS -3 - (von 9)
Test bei dem repräsentative Anwender spezielle Aufgaben mit dem System ausführen, um eine Messung von Effizienz, Effektivität und / oder Benutzerzufriedenheit zu ermöglichen.
QS -4 - (von 9)
Person, die die (fertige/halbfertige) Anleitung liest und kommentiert.
Anmerkung: Noch besser und auch nicht aufwendiger ist die Lautdenken-Methode.
QS -5 - (von 9)
Einfache Methode, um ein Informations-produkt auf Anwendbarkeit zu testen.
Ein solcher Test kann schon mit wenigen Probanden gute Aussagen über die Brauchbarkeit der getesteten Anleitung geben und Schwachstellen aufzeigen.
QS -6 - (von 9)
Ein Tool, mit dem sichergestellt wird, dass alle Anforderungen durch Tests abgedeckt und alle Änderungen dokumentiert werden.
QS -7 - (von 9)
Prozess bei dem ein bestehendes Informationsprodukt auf Qualität geprüft wird. Hierbei sollen vor allem Schwachstellen aufgedeckt werden, um sie gezielt schließen zu können.
QS -8 - (von 9)
Praktische erprobte, ausreichend bewährte und schriftlich veröffentlichtes technisches Wissen, von dessen Richtigkeit die Mehrzahl der jeweiligen Fachleute überzeugt ist.
Dabei ist es unerheblich, ob Personengruppen oder einzelne Personen die Regel nicht anerkennen oder sie überhaupt nicht kennen.
Wer sich an die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik hält, hat bei der Beurteilung straf- oder zivilrechtlicher Handlung den Anscheinsbeweis für sich, nicht fahrlässig gehandelt zu haben (widerlegbare Erfüllungsvermutung).
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QS -9 - (von 9)
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